Kostenübernahme

Psychotherapie

Als Privatpraxis arbeite ich überwiegend mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen zusammen. In der Regel übernehmen diese die Kosten für eine Psychotherapie, sofern dies im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen vorgesehen ist. Da die Leistungsumfänge je nach Versicherung und Tarif variieren, empfehle ich, vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.

Für Selbstzahler*innen besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Behandlung unabhängig von Versicherungsmodalitäten in Anspruch zu nehmen.

Mein Honorar richtet sich nach den aktuellen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfestellen von Bund und Ländern (gültig ab dem 01.07.2024). Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) einschließlich zulässiger Analogleistungen.

Die aktuellen Kosten betragen:

  • 100,55 € pro 50 Minuten für probatorische Sitzungen sowie Langzeittherapie (2,3-facher Satz GOP)
  • 134,06 € pro 50 Minuten für psychotherapeutische Sprechstunden sowie Kurzzeittherapie (2,3-facher Satz GOP)

Zusätzlich können weitere Leistungen, wie z. B. die Erhebung des psychischen Befundes (GOP 801a), entsprechend der Gebührenordnung abgerechnet werden.

Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zum Ablauf der Abrechnung stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

 

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